hier der auszug vom 3dcenter:
Über die Massenanzeigen gegen (angebliche) Raubkopierer bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatten wir bereits hier und hier berichtet. Seinerzeit verwunderte uns noch, daß die Staatsanwaltschaft so bedingungslos den Anzeigen nachging, obwohl man dort auch sicherlich besseres zu tun hat, als Fälle mit (im Einzelfall) äußerst geringem Wert zu verfolgen und die Raubkopier-Jäger schließlich angekündigt hatten, pro Woche weitere tausende Anzeigen nachzuschieben. Jedoch wurden erst einmal alle Fälle von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe angenommen und bearbeitet - doch für die Zukunft fordert man nun eine Bagatellgrenze im Urheberrecht ...
... Demnach sollten rechtswidrige Vervielfältigungen straffrei bleiben, wenn sie "nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch" hergestellt werden, wie der Heise Newsticker berichtet. Gewicht bekommt der Vorschlag vor allem dadurch, daß er von den Staatsanwaltschaften kommt - und auf die dürfte das Justizministerium bei der geplanten weiteren Änderung des Urheberrechts sicherlich (leider) eher hören als auf Bürgerrechts-Aktivisten. Der Medien-Industrie (englisch Music And Film Industry Association) schmeckt dieses zwar überhaupt nicht, in diesem Fall hat man aber schlicht an dem Ast gesägt, auf dem man selber sitzt ...
... Andere Vertreter der MAFIA distanzieren sich allerdings inzwischen von den offensichtlich nur rein auf Computer-Ergebnissen (!) basierenden Massenanzeigen, bezüglich einer Bagatellgrenze will man allerdings hart bleiben. Dies ist insofern verständlich, als das eine gesetzliche Bagatellgrenze faktisch eine Erlaubnis zum Raubkopieren (in geringem Umfang) darstellen würde. Andererseits ist auch klar, daß es für den Staat keinen Sinn macht, zehntausendfach vorkommende Bagatellstraftaten zu verfolgen - hierfür müssen andere gesetzliche Regelungen her. Schließlich entstand beispielsweise das Recht auf Privatkopie auch nur, weil man seinerzeit die Vervielfältigung analoger Tonträger im privaten Bereich rein praktisch nicht verhindern konnte und somit letztlich nicht kriminalisieren wollte.